Verbot von Großveranstaltungen

Pressemitteilung vom 16.04.2020

Verbot von Großveranstaltungen

BDR erwartet differenzierte Bewertung

Das Präsidium des Bund Deutscher Radfahrer hat sich heute mit den gestern von der Bundesregierung und den Bundesländern gefassten Beschlüssen hinsichtlich der Beschränkungen des öffentlichen Lebens befasst.

Besonders intensiv wurde die Frage diskutiert, wie Punkt 9 „Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt“ zu interpretieren ist.

Ergänzend wurde gestern in einer Erklärung zu diesem Punkt ausgeführt, dass konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, demnach von den Länder getroffen werden sollen. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Diese Einschränkung trage effektiv zur Eindämmung des Corona-Virus bei und sorge zugleich für dringend notwendige Klarheit für Veranstalter, darunter viele Vereine, hieß es. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten möchte der BDR eine Bewertung mit den Verantwortlichen in Ländern und Kommunen, die differenziert und zielgerichtet sein soll, erreichen.  Der BDR hat die Bekämpfung der Corona-Pandemie von Beginn an sehr ernst genommen und war einer der  ersten  Spitzensportverbände, der bereits am 8. März  alle Lehrgänge und Wettkämpfe eingestellt hat und seine Sportler aus den verschiedensten Trainingslagern zurückgeholt hat. Die Gesundheit seiner Athleten geht dem BDR über alles.

Präsident Rudolf Scharping: „Wir gehen davon aus, dass viele unser Radsportveranstaltungen nicht unter diesen Punkt fallen. Deshalb werden wir unseren Vereinen und Ausrichtern empfehlen, ihre Veranstaltungen nicht voreilig abzusagen, sondern sich zunächst mit den örtlichen Behörden und den zuständigen Bundesländern zu verständigen, ob eine geplante Veranstaltung als Großveranstaltung bewertet wird. Da wir im Radsport viele verschiedene Wettkampfformen haben, die zwar teilweise in der Halle, aber vorwiegend im Freien durchgeführt werden, gehen wir auch davon aus, dass es dazu differenzierte epidemiologische Bewertungen gibt. Auch die Risikobewertung in den Landkreisen wird sicher unterschiedlich auf die Frage einer Durchführung Einfluss haben. Wir stehen unseren Ausrichtern, aber auch den politischen Entscheidungsträgern gerne beratend zu Seite:“ 

BDR-Generalsekretär Martin Wolf: „Eine Veranstaltung in einer ausverkauften Halle mit 800 Besuchern ist sicher anders zu bewerten als beispielsweise eine Nachwuchsmeisterschaft auf der Straße oder im MTB mit 1500 Zuschauen, die sich aber im Freien auf einem 3-4 km langen Rundkurs verteilen. Wir haben den DOSB bereits gebeten, hier auf die Politik zuzugehen und auf eine individuelle Bewertung zu drängen. Generell sollten sich Veranstalter aus unserer Sicht in dieser Ausnahmesituation für die Planungen einen Termin so setzen, dass für sie sowohl eine Durchführung, aber ggf. auch noch eine Absage umsetzbar und vertretbar ist.“

 
 
 

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