BDR-Stellungnahme zum Verfahren Matzka

Pressemitteilung vom 11.07.2017

BDR-Stellungnahme zum Verfahren Matzka

Zu dem heute öffentlich gewordenen UCI-Verfahren gegen Ralf Matzka nimmt der BDR wie folgt Stellung:

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) wurde im April 2016 vom Internationalen Radsportverband UCI informiert, dass es einen positiven Test bei Ralf Matzka gegeben hat und es zu einer Anhörung kommen wird.

Diese Information wurde an die Nationale Anti-Dopingagentur NADA weitergeleitet, an die der BDR das komplette Ergebnismanagement und die Verfahrensabwicklung abgegeben hat. Diese hat die Angelegenheit an die UCI zurückgegeben, da es sich hier um einen internationalen Fall handelt.

Im Juni 2016 wurde der BDR  von der UCI  informiert, dass die Öffnung der B-Probe beantragt wurde, der Sportler jedoch nicht vorläufig suspendiert sei.  

Auf Nachfrage des BDR  im Februar 2017 wurde dem BDR mitgeteilt, dass es immer noch ein laufendes Verfahren gebe, und man den BDR nach Abschluss unverzüglich über das Urteil informieren werde. Die NADA ist von der UCI über den Stand des Verfahrens informiert worden.

Erst danach kann durch den BDR  aus formal-juristischen Gründen eine Veröffentlichung erfolgen.

BDR-Generalsekretär Martin Wolf: „Uns liegen zum noch laufenden Verfahren in der Sache Ralf Matzka bis heute keine Detailinformationen vor. Der Sportler ist bisher nicht vorläufig suspendiert worden und die Verantwortung für den Fall liegt bei der UCI. Der BDR hat gar keine Berechtigung, hier vor Abschluss des Verfahrens eine Veröffentlichung vorzunehmen.“

 
 
 

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