Die jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zum Doping in der Bundesrepublik Deutschland hat erneut Forderungen nach einem Anti-Doping-Gesetz und strafrechtlicher Aufklärung lauter werden lassen. Auch BDR-Präsident Rudolf Scharping befürwortet das.
Sportpolitik
Der Bund Deutscher Radfahrer begrüßt die Entscheidung der UCI im Fall Armstrong.
Auf der vorletzten Etappe der Tour de France hat der Berliner Jens Voigt mit einer langen Soloflucht die Radsportfans begeistert. Insgesamt fünf deutsche Etappensiege und weitere gute Platzierungen haben hierzulande großes Interesse geweckt und ein breites Medienecho hervorgerufen. Eurosport verzeichnete die besten Einschaltquoten seit neun Jahren. Auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben regelmäßig von der Tour berichtet, wenn auch nicht live.
Zum Dopinggeständnis des ehemaligen Radprofis Andreas Klier teilt der Bund Deutscher Radfahrer folgendes mit:
Das Präsidium des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat sich auf seiner Sitzung am Rande der Hallenradsport-Weltmeisterschaften in Aschaffenburg auch ausführlich mit der „Affäre Armstrong“ beschäftigt und in diesem Zusammenhang das Verhalten des internationalen Radsportverbandes UCI thematisiert.
Verschiedene gesellschaftliche Gruppen wollen – auf der Basis ihrer spezifischen Interessen – Einfluss auf die Novellierung nehmen. Aus der Sicht des BDR muss den berechtigten Interessen des Radsports Rechnung getragen werden. Die angestrebte Gesetzesänderung wird auch bundesweit bedeutend, ist doch damit zu rechnen, dass auch in anderen Bundesländern in diesem Zusammenhang neue Gesetzesnormen festgelegt werden und Radsportler künftig im Wald mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen.
Erklärung des Bundes Deutscher Radfahrer zum Dopinggeständnis von Lance Armstrong:
Zu der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der Anti-Doping-Kommission des französischen Senats erklärt der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer, Rudolf Scharping: