Revision im Fall Sinkewitz

Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer hat beim Bundesrechtsausschuss des BDR zur Wahrung der Fristen Revision gegen das Urteil des Bundessportgerichts vom 10.12.2007 im Fall Patrik Sinkewitz eingelegt. Sinkewitz war vom BDR-Sportgericht zu einer Startsperre von einem Jahr und einer Geldbuße von 40.000 Euro verurteilt worden. Das BDR-Präsidium wird sich in seiner Sitzung am übernächsten Montag (21.01.2008) umfassend mit dem Urteil und seiner Begründung befassen.

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